Immer wieder kursieren Gerüchte, dass Aspartam und andere Süßstoffe Krebs verursachen wären. Wissenschaftliche Erkenntnisse können das nicht belegen. Im Gegenteil: Zahlreiche Studien und Behörden auf der ganzen Welt bestätigen die Sicherheit der bei uns zugelassenen Süßstoffe. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sie nur in den vorgesehenen Mengen verwendet werden.1
Die Prüflinge müssen viel können
Bevor Süßstoffe zugelassen werden, müssen sie auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft werden. Diese Überprüfung erfolgt durch internationale Expertengremien.
Wer ist zuständig für die gesundheitliche Bewertung von Zusatzstoffen?
In Österreich, so wie in der gesamten EU übernimmt diese Unbedenklichkeitsprüfung das ANS* Panel der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority = EFSA).
ANS steht für „Food Additives and Nutrient Sources added to food“.
Wie werden Süßstoffe auf Unbedenklichkeit getestet?
Bei der Zulassung werden folgende Fragen geklärt
- Wie und in welchen Mengen wird der Süßstoff konsumiert?
- …und von welchen Personengruppen? (z.B. Kinder oder Schwangere)
- Ist der Süßstoff für die Verarbeitung von Lebensmitteln geeignet?
- Welchen Nutzen bringt der Zusatzstoff dem Lebensmittel.
- Gibt es Hinweise auf negative Auswirkungen bei üblichem Verzehr?
Welchen Nutzen haben diese Überprüfungen?
Da nur zugelassene Süßstoffe in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, können wir uns sicher sein, dass Süßstoffe, die wir verzehren, innerhalb der empfohlenen Aufnahmemengen gesundheitlich unbedenklich sind. Für jeden einzelnen zugelassenen Süßstoff wurde die Mengen bestimmt, die ein Mensch jeden Tag ein Leben lang zu sich nehmen kann, ohne dass es der Gesundheit schadet (ADI = acceptable daily intake).
Eine Untersuchung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) hat 2014 gezeigt: Die Aufnahme von Süßstoffen in Österreich liegt bei allen Bevölkerungsgruppen – auch bei Vielverzehrern – deutlich unter diesem ADI-Wert.
Welche Lebensmittel enthalten Süßstoffe?
Ob ein Lebensmittel einen Süßstoff enthält, sieht man bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste. Dort ist der Süßstoff mit dem Begriff “Süßungsmittel” sowie seiner speziellen Bezeichnung oder E-Nummer aufgeführt.
Einmal geprüft, für immer zugelassen? Von wegen.
Doch selbst, wenn ein Zusatzstoff einmal zugelassen ist, heißt das noch lange nicht, dass das für immer so bleibt: Bei Bedarf werden Süßstoffe wiederholt überprüft. So wurde beispielsweise die Sicherheit Aspartam von der EFSA mehrfach kontrolliert und 2013 erneut bestätigt. Bei dieser Beurteilung analysierten die Experten alle verfügbaren Informationen: Süßstoffe wie Aspartam bergen kein Risiko an Krebs zu erkranken. Aspartam zählt übrigens zu den am besten untersuchten Lebensmittelzusatzstoffen überhaupt.