Die Geschichte von Aspartam

Aspartam auf einem Löffel.Wie so vieles wurde auch der Süßstoff Aspartam durch reinen Zufall entdeckt; in diesem Fall vom US-Chemiker James M. Schlatter, als er im Jahre 1965 gerade an einer Synthese des Peptidhormons Gastrin arbeitete.

Erste Verträglichkeitsuntersuchungen führten zu einem uneindeutigen Ergebnis; weshalb die FDA (Food and Drug Administration) die Zulassung mehrere Jahre lang ablehnte. Erst nach einer großen Anzahl toxikologischer und klinischer Studien wurde der Gebrauch von Aspartam für sicher erklärt; 1981 die G.D. Searle & Company erhält eine Zulassung für die Verwendung von Aspartam (NutraSweet) in Trockenprodukten. Zwei Jahre später wurde es für kohlensäurehaltige Getränke, 1993 auch für andere Getränke, Back- und Süßwaren zugelassen; seit 1996 unterliegt es in den Staaten keinerlei Verwendungsbeschränkungen mehr.

Auch in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten wurde Aspartam in den 80er Jahren zugelassen – für die Verwendung in Lebensmitteln und als Tafelsüßstoff. Nachdem der Wissenschaftliche LebensmittelausschussVerschiedene Zuckerarten wie Zuckerwürfel, Kandiszucker und Haushaltszucker in einem Glas. (SCF) der EU in den Jahren 1984 und 1988 mehrere Unbedenklichkeitsprüfungen durchgeführt hatte, wurden 1994 die europäischen Rechtsvorschriften zur einheitlichen Regelung der Verwendung von Aspartam in Lebensmitteln eingeführt. Seither wurde Aspartam immer und immer wieder überprüft: weitere wissenschaftliche Daten zum Thema wurden in den Jahren 1997 und 2002 vom SCF ausgewertet. Da in der EU alle vor dem 20. Januar 2009 zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe bis zum Jahr 2020 neu überprüft werden müssen, unterzog die EFSA Ende 2012 den Süßstoff Aspartam einer neuerlichen Risikobewertung, in deren Vorfeld Wissenschafter weltweit dazu aufgerufen wurden, ihre Daten und Studienergebnisse zum Thema einzureichen. Nach monatelanger Analyse aller vorliegenden Fakten veröffentlichte die EFSA Anfang Jänner 2013 den Erstentwurf des neuen Gutachtens, in dem der Zusatzstoff Aspartam nach wie vor als unbedenklich eingestuft und der ADI-Wert (akzeptierbare tägliche Dosis) von 40mg pro Kilo Körpergewicht beibehalten wird.

Bis zum 15. Februar 2013 hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, dieses neue Gutachten auf der EFSA Website einzusehen und zu kommentieren –  rund 200 Stellungnahmen wurden dazu abgegeben. In einem eigens dafür einberufenen Folgemeeting am 9. April mit allen interessierten Parteien wurden die Ergebnisse sowie die Kommentare aus der Öffentlichkeit nochmals eingehend diskutiert.

Auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse gab die EFSA schließlich am 10.12.2013 eine lang erwartete, öffentliche Stellungnahme zum Thema ab: Aspartam gilt auch weiterhin als unbedenklich, sofern der ADI-Wert von 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag nicht überschritten wird. In den derzeit erlaubten und von der Industrie eingesetzten Mengen sind Aspartam und seine Abbauprodukte für den menschlichen Verzehr sicher.

Übrigens: Derzeit kommt Aspartam weltweit in rund 90 Ländern und rund 6000 Lebensmitteln zum Einsatz.