Veröffentlicht am 23. Dezember 2013 · Zuletzt aktualisiert am 20. August 2026
Der ADI-Wert bezeichnet die Menge eines Stoffes, die ein Mensch nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand lebenslang täglich aufnehmen kann, ohne dass ein erkennbares Gesundheitsrisiko zu erwarten ist. Die Abkürzung ADI steht für „Acceptable Daily Intake“, auf Deutsch „akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge“. Für Aspartam beträgt der ADI-Wert 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Bei einer 70 Kilogramm schweren Person entspricht das 2.800 Milligramm beziehungsweise 2,8 Gramm Aspartam pro Tag.
Wer legt den ADI-Wert fest?
Auf internationaler Ebene bewertet der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe von WHO und FAO, kurz JECFA, die Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen und legt entsprechende ADI-Werte fest. JECFA bestätigte 2023 für Aspartam einen ADI-Wert von 0 bis 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag.
In der Europäischen Union ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, für die wissenschaftliche Risikobewertung zuständig. Über die Zulassung und die rechtlichen Verwendungsbedingungen von Lebensmittelzusatzstoffen entscheiden anschließend die zuständigen Institutionen der Europäischen Union.