So manches neue Gesetz ist sicherlich nicht nach jedermanns Geschmack – so wohl auch jene EU-Verordnung für Lebensmittel, die seit dem 13. Dezember 2014 in Kraft getreten ist. Wurden Süßstoffe in der EU bisher separat auf einem Produkt ausgewiesen, nämlich mit dem jeweiligen Namen oder der E-Nummer („Süßstoff Saccharin“ oder „Süßstoff E 954“) so gibt es nun im Zutatenverzeichnis nur noch den Klassennamen „Süßungsmittel“ – was aber ebenso für Zuckeraustauschstoffe gilt. Für KonsumentInnen in der EU wird es somit erheblich schwieriger, Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe voneinander zu unterscheiden.
Die gute Nachricht für Allergiker.
Doch die neue Lebensmittelinformationsverordnung (kurz LMIV) hat auch ihre Vorteile – zum Beispiel für Allergiker. So müssen ab jetzt alle Zutaten eines Produktes, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, in der EU speziell hervorgehoben werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einigen Süßstofftabletten im Zutatenverzeichnis Laktose fett gedruckt werden muss. Auch die Nährwertkennzeichnung auf Produktverpackungen wird europaweit für alle Lebensmittelhersteller verpflichtend. Wobei Süßstofftabletten oder Flüssigsüßen davon ausgenommen sind, solange keine nährwertbezogene Angaben wie „Süßen ohne Kalorien“ auf dem Etikett gemacht worden.
Was macht das Salz im Süßungsmittel?
Wie so oft treibt auch die neue EU-Verordnung für Lebensmittel bunte Blüten: So muss ab nun auf jedem Produkt statt des Natriums der Salzgehalt angegeben werden – sogar dann, wenn dieses Produkt überhaupt kein Salz enthält, wie zum Beispiel Süßungsmittel. In solchen Fällen muss der Salzgehalt aus dem Natriumgehalt berechnet werden, indem dieser mit 2,5 multipliziert wird. Schöne neue Welt, kann man dazu nur sagen. Mit all ihren Vor- und Nachteilen.
Quelle: www.suessstoff-verband.de