Aufgrund immer wieder kursierender Gerüchte in den Medien widmet die EFSA dem Thema Aspartam eine eigene Rubrik auf ihrer Website, beantwortet darauf die wichtigsten Fragen und liefert laufend aktuelle Informationen. So auch zum derzeitigen Stand der neuerlichen Überprüfung des Süßungsmittels: So wie alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 in der EU zugelassen wurden, musste sich auch Aspartam einer umfassenden Neubewertung durch die EFSA unterziehen. Da diese im Vorfeld zwei weltweite Aufrufe zum Einreichen wissenschaftlicher Daten durchführte, konnten die Experten bei ihrer Analyse auf eine immense Vielfalt von Datenmaterial zugreifen – darunter auch einige neue, bisher unveröffentlichte Studien.
Das mit Spannung erwartete Ergebnis wurde am 8. Jänner 2013 auf der EFSA Website veröffentlicht: Der Zusatzstoff Aspartam gilt auch weiterhin als unbedenklich, sofern der ADI-Wert (Richtwert der täglichen Zufuhr lebenslang, ohne Schaden zu erleiden) von 40 mg/kg Körpergewicht nicht dauerhaft wesentlich überschritten wird. Um diesen zu erreichen müsste ein Erwachsener zB täglich sein ganzes Leben lang über 12 Dosen Aspartam-gesüßter Limonade trinken.
Rund 200 Stellungnahmen zum Thema
Das Ergebnis des Gutachtens liegt nun vor: Nach eingehender Prüfung aller vorliegenden Fakten zum Thema stuft die EFSA den Zusatzstoff Aspartam nach wie vor als unbedenklich ein, weshalb auch der ADI-Wert (akzeptierbare tägliche Dosis) von 40mg pro Kilo Körpergewicht beibehalten wird. Bis zum 15.Februar 2013 hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, das neue Gutachten auf der EFSA Website zu sichten und zu kommentieren – rund 200 Stellungnahmen wurden dazu abgegeben. Am 9.April wurde daher von der EFSA ein Folgemeeting in Brüssel mit allen interessierten Parteien einberufen, um das Gutachten selbst sowie die Kommentare aus der Öffentlichkeit nochmals eingehend zu diskutieren.
Auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse gab die EFSA schließlich am 10.12.2013 eine lang erwartete, öffentliche Stellungnahme zum Thema ab, wonach Aspartam auch weiterhin als unbedenklich gilt, sofern der ADI-Wert von 40 mg/ kg Körpergewicht / Tag eingehalten wird. In den derzeit erlaubten und von der Industrie eingesetzten Mengen sind Aspartam und seine Abbauprodukte sicher für den menschlichen Verzehr.
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/131210.htm