EFSA legt neues Gutachten vor: Aspartam unbedenklich

Aspartam steht erneut auf dem PrüfstandDie Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 8.Jänner 2013 ein mit Spannung erwartetes, neues wissenschaftliches Gutachten bezüglich der Unbedenklichkeit des künstlichen Süßstoffes Aspartam veröffentlicht.

Um diese Neubewertung durchzuführen, sichteten die Experten der EFSA zuvor in einem mehrere Monate andauernden Prozess unzählige Studien und Daten zum Thema Aspartam und seiner Abbauprodukte, inklusive einiger neuer, bislang unveröffentlichter Studien, und unterzog diese einer eingehenden Prüfung. Dieser umfangreichen Analyse waren zwei öffentliche Aufrufe der ESFA zum Einreichen wissenschaftlicher Daten vorangegangen, weshalb die Expertenrunde bei ihrer Arbeit auf eine immense Vielfalt von Fachinformationen zurückgreifen konnte.

Die Öffentlichkeit redet mit

Das Ergebnis des Aspartam Gutachten liegt nun vor: Nach eingehender Prüfung aller vorliegenden Fakten zum Thema stuft die EFSA den Zusatzstoff Aspartam nach wie vor als unbedenklich ein, weshalb auch der ADI-Wert (akzeptierbare tägliche Dosis) von 40mg pro Kilo Körpergewicht beibehalten wird. Bis zum 15.Februar 2013 hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, das neue Gutachten auf der EFSA Website zu sichten und zu kommentieren –  rund 200 Stellungnahmen wurden dazu abgegeben. Am 9.April wurde daher von der EFSA ein Folgemeeting in Brüssel mit allen interessierten Parteien einberufen, um das Gutachten selbst sowie die Kommentare aus der Öffentlichkeit nochmals eingehend zu diskutieren.

Gutachten auf November 2013 verschoben

Auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse sollte schließlich im Mai 2013 das bisher umfassendste wissenschaftliche Risikogutachten zum Thema Aspartam zur abschließenden Annahme vorgelegt werden. Mittlerweile sind die EFSA und die Europäische Kommission jedoch übereingekommen, den Zeitrahmen für die vollständige Neubewertung von Aspartam bis November 2013 zu verlängern. Dadurch soll mehr Zeit zur Verfügung stehen, um auch Rückmeldungen und Informationen aus der zum Gutachtenentwurf durchgeführten öffentlichen Konsultation zu berücksichtigen und darauf einzugehen.

 

https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/131210