Aspartam auf dem Prüfstand

Ergebnisse im Mai 2013 erwartet

Erneutes Gutachten der EFSA zum Süßstoff Aspartam im Mai 2013.Über 200 wissenschaftliche Studien gibt es bereits zum Thema; nun steht der Süßstoff Aspartam erneut auf dem Prüfstand: Im Mai 2011 wurde die EFSA  (European Food Safety Authority) von der Europäischen  Kommission ersucht, die vollständige Neubewertung der Sicherheit von Aspartam (E-951) vorzuziehen und bereits im Laufe des Jahres 2012 abzuschließen. Diese Überprüfung ist Teil der systematischen  Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die in der EU vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden.

Request by the European Commission for a full re-evaluation of aspartame

Zu diesem Zweck rief die EFSA öffentlich zur Einreichung wissenschaftlicher Daten auf und führte eine eingehende Auswertung der einschlägigen Literatur durch. Bis 30. September 2011 erhielt die Behörde Zugang zu zahlreichen veröffentlichten, aber auch bislang unveröffentlichten wissenschaftlichen Studien und Datensätzen. Darunter befinden sich auch jene 112 Originalunterlagen zu Aspartam, die in den frühen achtziger Jahren zur Untermauerung des Antrags auf Zulassung von Aspartam in Europa eingereicht wurden.

Results of the Call for scientific data on aspartame (Verzeichnis der veröffentlichten und unveröffentlichten Studien und Daten zum Herunterladen)

Im Verlauf der wissenschaftlichen Beratungen befand das Expertengremium allerdings, dass noch zu wenig Daten zu verschiedenen potenziellen Abbauprodukten von Aspartam vorlagen – nämlich jenen, die sich in den damit gesüßten Lebensmitteln und Getränken bilden können, wenn diese unter bestimmten Bedingungen gelagert werden. Fazit: Die EFSA startete einen zusätzlichen Aufruf zur Einreichung von Daten speziell zu den verschiedenen Abbauprodukten von Aspartam.

Call for data on DKP and other potential degradation products of aspartame

Auf Anfrage der Behörde hat die Europäische Kommission zugestimmt, den zeitlichen Rahmen für die vollständige Neubewertung von Aspartam bis Mai 2013 zu verlängern. So wird den wissenschaftlichen  Sachverständigen der EFSA genügend Zeit zur Verfügung stehen, um die neuen Daten zu berücksichtigen und ihre umfassende Risikobewertung abzuschließen sowie eine öffentliche Konsultation zum Entwurf ihres Gutachtens vor dessen endgültiger Annahme durchzuführen.

Es bleibt also spannend – we keep you posted!