Was ist Stevia?

Stevia ist eine Pflanze aus Südamerika. Aus ihren Blättern werden Steviolglycoside (E 960) gewonnen, Süßstoffe, die etwa 200- bis 300-mal süßer als Zucker sind und keine Kalorien liefern. In der EU sind sie seit 2011 zugelassen. Die sichere Tagesmenge liegt laut EFSA bei 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und wurde 2024 bestätigt.

Frische Blätter der Stevia-Pflanze (Stevia rebaudiana)

Die Stevia-Pflanze: Herkunft, Blätter und Anbau

Stevia rebaudiana ist eine krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütler. Sie stammt aus dem Nordosten Paraguays, wo die indigenen Guaraní sie Ka’a he’ê nennen, „süßes Kraut“, und seit langem zum Süßen von Mate-Tee verwenden. In Brasilien und Japan werden Stevia-Süßstoffe seit Jahrzehnten eingesetzt, heute wird die Pflanze weltweit angebaut.

Die Süße steckt vor allem in den Blättern. Verantwortlich sind die sogenannten Steviolglycoside: Moleküle aus einem gemeinsamen Grundgerüst, dem Steviol, an das unterschiedlich viele Zuckerbausteine gebunden sind. Die bekanntesten sind Steviosid und Rebaudiosid A.

Was mit den Blättern erlaubt ist: Als Süßungsmittel sind in der EU nur die gereinigten Steviolglycoside zugelassen, nicht die Pflanze selbst. Für die Blätter gibt es eine Ausnahme: Aufgüsse daraus, also Tees, Kräuter- und Früchtetees sowie Eistees auf dieser Basis, gelten laut Europäischer Kommission nicht als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) und dürfen verkauft werden. Für jede andere Verwendung, etwa getrocknete Blätter als Streusüße oder in Backwaren, wäre eine eigene Zulassung nötig.

In Gärtnereien wird Stevia als Gewürz- und Teekraut angeboten. Wer die Pflanze im Garten oder am Balkon zieht, kann die Blätter für Tee verwenden. Sie ist nicht winterhart und muss bei uns frostfrei überwintern.

Steviolglycoside (E 960): Herstellung und Varianten

Das „Stevia“ aus dem Supermarkt ist keine gemahlene Pflanze, sondern ein hochgereinigter Süßstoff. Für die klassische Variante werden die Blätter mit Wasser ausgelaugt, der Extrakt wird gereinigt und getrocknet. Dabei werden Pflanzenbestandteile entfernt, die in größeren Mengen gesundheitlich bedenklich sein könnten. In der EU ist der Süßstoff seit Dezember 2011 als Zusatzstoff E 960 zugelassen (Verordnung (EU) Nr. 1131/2011). Inzwischen unterscheidet das EU-Recht je nach Herstellungsweg vier Varianten:

  • E 960a: Steviolglycoside, aus Stevia-Blättern gewonnen
  • E 960b: Steviolglycoside aus Fermentation, hergestellt mit Hilfe von Mikroorganismen (zugelassen seit 2025, Verordnung (EU) 2025/652)
  • E 960c: enzymatisch hergestellte Steviolglycoside
  • E 960d: glucosylierte Steviolglycoside, bei denen enzymatisch zusätzliche Zuckerbausteine angehängt werden (zugelassen seit 2023, Verordnung (EU) 2023/447)

Für alle vier Varianten gelten dieselben Einsatzbereiche, Höchstmengen und dieselbe sichere Tagesmenge. Neue Herstellungsverfahren werden laufend geprüft, zuletzt 2026 ein geändertes Verfahren für E 960c, bei dem die EFSA keine Sicherheitsbedenken sah.

Wie natürlich ist Stevia? Der Ausgangsstoff ist eine Pflanze, der Süßstoff selbst ist aber das Ergebnis eines industriellen Prozesses. In Bio-Produkten ist E 960 nicht erlaubt. Viele Streusüßen bestehen außerdem nur zu einem kleinen Teil aus Steviolglycosiden, der Großteil sind Trägerstoffe wie Maltodextrin, Zucker oder Erythrit. Maltodextrin und Zucker liefern Kalorien, Erythrit nicht. Wer ein kalorienfreies Produkt sucht, sollte die Zutatenliste und die Nährwertangabe prüfen.

Süßkraft, Geschmack und wo Stevia eingesetzt wird

Steviolglycoside sind etwa 200- bis 300-mal süßer als Zucker. Schon sehr kleine Mengen reichen deshalb zum Süßen. Kalorien liefern sie keine, da der Körper sie nicht als Energiequelle nutzen kann.

Geschmacklich unterscheiden sie sich von Zucker: Die Süße setzt verzögert ein und hält länger an, bei höherer Dosierung kann ein bitterer, lakritzartiger Nachgeschmack entstehen. Wie stark er ausfällt, hängt vom Anteil der einzelnen Steviolglycoside ab. In Lebensmitteln werden Steviolglycoside deshalb häufig mit Zucker oder anderen Süßungsmitteln kombiniert.

Verwendet werden dürfen sie in der EU nur in bestimmten Lebensmittelgruppen und bis zu festgelegten Höchstmengen. Typische Beispiele sind:

  • zuckerreduzierte oder zuckerfreie Erfrischungsgetränke
  • Joghurts, Desserts und Milchgetränke
  • Kaugummis und Süßwaren ohne Zuckerzusatz
  • Tafelsüßen wie Tabletten, Flüssigsüße oder Streusüße

Cola mit Stevia: Auch Colagetränke mit Stevia gab es in Österreich bereits, meist als Mischung aus Zucker und Steviolglycosiden, die den Zuckergehalt senkt, aber nicht ganz ersetzt. Ob eine Cola oder Limonade Stevia enthält, zeigt die Zutatenliste: Dort steht „Steviolglycoside“ oder „E 960“, ergänzt um den Hinweis „Süßungsmittel“.

Ist Stevia gesund?

Steviolglycoside gelten als gesundheitlich unbedenklich, solange die sichere Tagesmenge eingehalten wird. Gesundheitliche Vorteile, die über das Einsparen von Zucker hinausgehen, sind dagegen nicht belegt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Steviolglycoside 2010 umfassend bewertet. Ergebnis: Sie schädigen nicht das Erbgut, sind nicht krebserregend und beeinträchtigen weder Fruchtbarkeit noch Entwicklung. Auf dieser Basis legte die EFSA eine sichere Tagesmenge (ADI) von 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht fest. Der Wert ergibt sich aus der höchsten Dosis ohne beobachtete Wirkung in einer Langzeitstudie, geteilt durch einen Sicherheitsfaktor von 100. 2024 prüfte die EFSA einen Antrag, den ADI auf 6 oder 16 Milligramm anzuheben, und lehnte ihn ab, weil die vorgelegten Daten nicht ausreichten. Der Wert bleibt damit bei 4 Milligramm. Wie solche Werte entstehen, erklärt der Beitrag Was ist der ADI-Wert?

Was im Körper passiert: Steviolglycoside werden im Dünndarm kaum aufgenommen. Erst Darmbakterien spalten die Zuckerbausteine ab, übrig bleibt Steviol. Es wird aufgenommen, in der Leber an Glucuronsäure gebunden und über den Urin ausgeschieden. Eine Anreicherung im Körper findet nicht statt.

Blutzucker, Karies und Darmflora: Steviolglycoside erhöhen den Blutzucker nicht und fördern keine Karies. Die bisherigen Studien am Menschen zeigen keine signifikanten Effekte auf Blutzucker, Insulin oder die Darmflora, laufen allerdings meist nur wenige Wochen bis drei Monate (Übersichtsarbeit 2026). Eine Studie an Mäusen aus 2026 fand Veränderungen der Darmflora, teils auch bei den Nachkommen, bei Stevia allerdings schwächer als beim Süßstoff Sucralose. Unabhängige Fachleute betonen, dass sich solche Tierversuche nur begrenzt auf den Menschen übertragen lassen. Aussagen wie „senkt den Blutzucker“ oder „senkt den Blutdruck“ sind in der EU nicht zugelassen und dürfen nicht beworben werden.

Was sagt die WHO zu Stevia?

2023 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Leitlinie, in der sie davon abrät, Süßstoffe zur Gewichtskontrolle einzusetzen. Stevia ist ausdrücklich mit eingeschlossen, ebenso Aspartam, Acesulfam-K, Cyclamat, Saccharin und Sucralose. Für die Einordnung wichtig:

  • Es handelt sich um eine bedingte Empfehlung. Die WHO stuft die Datenlage selbst als begrenzt ein, weil die beobachteten Zusammenhänge auch durch andere Faktoren erklärt werden können.
  • Es ist keine Sicherheitsbewertung. Ob Stevia unbedenklich ist, beurteilen weiterhin die Zulassungsbehörden wie die EFSA.
  • Die Empfehlung gilt nicht für Menschen mit Diabetes.

Was bringt der Tausch von Zucker zu Stevia?

Der direkte Effekt ist die Kalorienersparnis. Ein Gramm Zucker liefert rund 4 Kilokalorien, ein Teelöffel mit etwa 4 Gramm also rund 16. Deutlicher wird der Unterschied bei Getränken: Ein halber Liter eines Erfrischungsgetränks mit 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält 50 Gramm Zucker und damit rund 200 Kilokalorien. Wie viel Zucker etwa in Cola steckt, zeigt der Beitrag Cola Zucker pro 100 ml.

Die WHO empfiehlt, weniger als 10 Prozent der täglichen Energie über freien Zucker aufzunehmen, idealerweise weniger als 5 Prozent. Bei 2.000 Kilokalorien am Tag sind das unter 50 beziehungsweise rund 25 Gramm. Ein einziges gesüßtes Getränk kann diese Menge bereits ausschöpfen. Ob sich der Tausch auch auf das Körpergewicht auswirkt, hängt davon ab, ob die eingesparten Kalorien an anderer Stelle wieder dazukommen. Stevia kann Zucker ersetzen, eine Gewichtsabnahme bewirkt es nicht von selbst.

Wie viel Stevia ist unbedenklich – auch für Kinder?

Der ADI von 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht wird als Steviol berechnet, also nur für den Grundbaustein ohne die angehängten Zucker. Für eine Person mit 70 Kilogramm sind das 280 Milligramm Steviol am Tag. Weil Steviol nur einen Teil des Moleküls ausmacht, entspricht das je nach Steviolglycosid rund 700 bis 850 Milligramm des Süßstoffs selbst, täglich und lebenslang. Bei der hohen Süßkraft ist das eine große Menge.

Kinder nehmen im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht mehr auf und erreichen den ADI daher schneller. Die Behörden kommen hier zu unterschiedlichen, aber vereinbaren Ergebnissen:

  • EFSA (2024): Bei Kleinkindern, die sehr viel gesüßte Produkte konsumieren, kann die rechnerische Aufnahme mit 4,8 Milligramm pro Kilogramm knapp über dem ADI liegen. Die EFSA nennt diese Schätzung ausdrücklich konservativ, weil sie annimmt, dass alle Produkte einer Kategorie die erlaubte Höchstmenge enthalten.
  • BfR (2025): Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung untersuchte Süßungsmittel in Erfrischungsgetränken für Kinder und Jugendliche von 6 Monaten bis 17 Jahren. Für Steviolglycoside fand es keine Überschreitung des ADI und kein erhöhtes Gesundheitsrisiko.

Für den Alltag heißt das: Für Erwachsene ist eine Überschreitung praktisch nicht zu erreichen. Bei Kleinkindern lohnt es sich, gesüßte Getränke und Produkte grundsätzlich sparsam einzusetzen, unabhängig davon, ob sie Zucker oder Süßstoffe enthalten.

Hat Stevia Nebenwirkungen?

Für gereinigte Steviolglycoside sind bei üblichen Verzehrmengen keine Nebenwirkungen belegt. Beschwerden, die mit „Stevia“ in Verbindung gebracht werden, haben meist andere Ursachen:

  • Blähungen oder Durchfall: Viele Stevia-Streusüßen enthalten Erythrit oder andere Zuckeralkohole. In größeren Mengen können diese abführend wirken, der Steviolglycosid-Anteil selbst ist dafür nicht verantwortlich. Mehr dazu unter Was ist Erythrit?
  • Bitterer Nachgeschmack: Er ist eine geschmackliche Eigenschaft, keine Unverträglichkeit, und tritt vor allem bei höherer Dosierung auf.
  • Allergie: Stevia gehört zu den Korbblütlern, einer Pflanzenfamilie, die häufig Allergien auslöst. Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen weist darauf hin, dass ganze Stevia-Blätter deshalb allergische Reaktionen auslösen können. Wer auf Korbblütler wie Kamille oder Arnika reagiert, sollte bei Blättern und Tees vorsichtig sein.

Wer allgemein wissen will, welche Beschwerden Süßstoffen zugeschrieben werden und was davon belegt ist, findet mehr im Beitrag Hat Aspartam Nebenwirkungen?

Backen und Kochen mit Stevia

Steviolglycoside ersetzen nur die Süße, nicht die anderen Funktionen von Zucker: Volumen, Bräunung, Feuchtigkeit und Textur. Rezepte lassen sich deshalb nicht eins zu eins umstellen, Kuchen und Gebäck brauchen einen Ausgleich, etwa durch mehr Mehl, Eier, Joghurt oder Fruchtmus.

Auch die Hitze spielt eine Rolle. Laut EFSA können sich Steviolglycoside beim Backen je nach Temperatur, Säuregrad und Dauer teilweise zersetzen. Die französische Lebensmittelbehörde (AFSSA) riet 2009 vorsorglich, Rebaudiosid A nicht über 100 bis 120 °C zu erhitzen. Am besten eignen sich Steviolglycoside daher für Getränke, Desserts, Joghurt, Müsli und andere Speisen, die nicht oder nur kurz erhitzt werden.

Stevia, Aspartam und Erythrit im Vergleich

SteviaAspartamErythrit
E-NummerE 960E 951E 968
ArtSüßstoff (pflanzlicher Ursprung)SüßstoffZuckeralkohol
Süßkraft (Zucker = 1)ca. 200–300ca. 200ca. 0,6–0,7
Kalorienkeinepraktisch keinekeine
ADI (EFSA)4 mg/kg (als Steviol)40 mg/kg0,5 g/kg
Besonderheitbitter-lakritzartiger Nachgeschmack möglichenthält eine Phenylalaninquellekühlender Effekt, in großen Mengen abführend

Einen Überblick über alle Süßungsmittel gibt der Beitrag Süßstoffe.

Quellen